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Führerscheinklassen

Bei uns könnt Ihr Euren Führerschein für nachfolgende Klassen machen:


 
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter: 25 Jahre oder 18 Jahre, wobei zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis nur Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg geführt werden dürfen.

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse A1 und M


 
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M



 


Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (Auch mit 17 Jahren im Form des "Begleitetendes Fahren")

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M, L, S


 
Klasse C:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse C1


 
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18 Jahre



 
Klasse D:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse D1


 
Klasse D1:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 21 Jahre



 
Klasse E in Verbindung :
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden mit Klasse Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse B, C, C1, D der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse oder D1: des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Mindestalter: Mindestalter und Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen:
CE beinhaltet:
C1E, BE, T und D1E, sofern der Inhaber D1 besitzt und DE, sofern er D besitzt;

C1E beinhaltet:
BE und D1E, sofern der Inhaber:
- D1 besitzt und DE, sofern er D besitzt
- D1E beinhaltet: BE und C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt


 
Klasse M:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Mindestalter: 16 Jahre


 
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M und L


 
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre


 
Klasse S:

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 450 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektromotoren.

Mindestalter: 16 Jahre


Bevor Ihr Euren Führerschein machen könnt, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Mehr Informationen darüber bekommt Ihr hier.