Bei uns könnt
Ihr Euren Führerschein für nachfolgende Klassen
machen:
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Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 25 Jahre oder 18
Jahre, wobei zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis
nur Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr
als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg geführt werden dürfen.
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse A1 und M
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Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht
mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht
mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M
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Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern
die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500
kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (Auch mit
17 Jahren im Form des "Begleitetendes Fahren")
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M, L, S
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Klasse C:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500
kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse C1
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Klasse C1:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr
als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18 Jahre |
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Klasse D:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg)
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse D1
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Klasse D1:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder –
zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht
mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 21 Jahre |
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Klasse E in Verbindung :
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750
kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden mit Klasse Fahrzeugkombinationen);
bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige
Gesamtmasse B, C, C1, D der Kombination 12000 kg und die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
oder D1: des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei
der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung
verwendet werden.
Mindestalter: Mindestalter und Vorbesitz
der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen:
CE beinhaltet:
C1E, BE, T und D1E, sofern der Inhaber D1 besitzt und
DE, sofern er D besitzt;
C1E beinhaltet:
BE und D1E, sofern der Inhaber:
- D1 besitzt und DE, sofern er D besitzt
- D1E beinhaltet: BE und C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt
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Klasse M:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch
die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die
zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit
die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Mindestalter: 16 Jahre |
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Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40km/h, die jeweils nach ihrer Bauart
für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: Klasse M und L
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Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt
sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern
die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25km/h beträgt,
sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre |
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Klasse S:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkrafträder jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung
von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren
oder einer max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4
kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse
nicht mehr als 450 kg betragen, ohne Masse der Batterien
im Falle von Elektromotoren.
Mindestalter: 16 Jahre |
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Bevor Ihr Euren Führerschein machen könnt, müssen
bestimmte Grundvoraussetzungen
erfüllt sein. Mehr Informationen darüber bekommt
Ihr hier. |