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Grundvorraussetzungen

Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

1.) Teilnahme an den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Doppelstunden Theorie-Unterrichten (siehe Tabelle):

Klasse Grundstoff Zusatzstoff
A 12 4
A1 12 4
M 12 4
B 12 2
BE 0 0
C 6 10
bei Vorbesitz C1/D1
6 4
bei Vorbesitz D
6 2
CE 6 4
gemeinsam C + CE 6 10 + 4
C1 6 6
bei Vorbesitz D1/D 6 2
C1E 6 0
gemeinsam C1 + C1E 6 6
D 6 18
bei Vorbesitz C1 6 12
bei Vorbesitz C/D 6 8
bei Vorbesitz < 2 Jahre B 0 0
D1E 0 0
T 12 6
L 12 2
S 12 2

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse reduziert sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden.



1b.) Absolvieren die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C und CE (siehe Tabelle):

Besondere Ausbildungsfahrten A1,
A, B
A1 auf A
A (leistungs-
beschränkt)

auf A (leistungs-
beschränkt*)
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E

B auf C
C auf CE

C1 und C1E
In einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
In einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
Solo Zug Gesammt Solo Zug Gesammt
Schulung auf Bundes- oder
Landstraße
5 3 3 5 1 3 4 3 5 8
Schulung auf Autobahnen 4 2 1 2 1 1 2 1 2 3
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
3 1 1 3 0 2 2 0 3 3
* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung



1c.) Absolvieren der praktischen Mindestausbildung in den KLassen D1, D, D1E, DE (siehe Tabelle):

Vorbesitz der
Klasse(n)
Dauer des Vorbesitzes Erwerb Grundaus-
bildung
Überland Autobahn Nachtfahrt
C
C mehr als
2 Jahre
D 7 8 4 3
D1 6 4 2 2
C

C bis 2
Jahre

D 14 16 8 6
D1 8 8 4 4
B/C1
B oder C1 mehr
als 2 Jahre
D 33 12 8 5
D1 16 8 4 4
B/C1
B oder C1 bis 2 Jahre
D 45 22 14 8
  D1 41 19 12 7
D1   D 20 5 5 5
D   DE 4 3 1 1
D1   D1E 4 3 1 1



2.) Der Führerscheinantrag muss beim T. Ü. V. vorliegen. Damit der Antrag bearbeitet wird, sind folgende Unterlagen zu besorgen: Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S

  1. Passfoto (35 x 45 mm)
  2. Kopie vom Ausweis (Vorder – u. Rückseite)
  3. Sehtest-Bescheinigung
  4. Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  5. Gebühr für Stadtverwaltung und den Kreis

und für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E :
  1. Passfoto (35 x 45 mm)
  2. Kopie vom Ausweis (Vorder – u. Rückseite)
  3. ärztliches Gutachten gem. § 11 Abs. 9
  4. augenärztliches Gutachten gem. 12 Abs. 6
  5. Bescheinigung über "Erste Hilfe"
  6. Gebühr für Stadtverwaltung und den Kreis
Der Antrag wird mit diesen Unterlagen bei der Stadtverwaltung abgegeben, von dort aus an die Kreisbehörde und schließlich an den T. Ü. V. weitergeleitet. Dieses nimmt ca. vier bis sechs Wochen in Anspruch. Deswegen ist es ratsam, den Antrag alsbald nach der Anmeldung in der Fahrschule abzuschicken.



3.) Bevor eine praktische Prüfung abgelegt werden darf, muss zunächst die theoretische Prüfung bestanden sein.

Geprüft wird mittels eines Grundfragebogen und einem Fragebogen mit Zusatzstoff der jeweiligen Klasse. Mit max. 9 Fehlerpunkten gilt eine theoretische Prüfung als bestanden.

Dem Sachverständigen, der die Prüfung abnimmt, muss eine vom Fahrschüler und Fahrlehrer/Fahrschulleiter unterschriebene Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, auf welcher beide bestätigen, dass der Fahrschüler an den erforderlichen Stunden Mindestunterricht teilgenommen hat (Falsche Angaben können zum Widerruf der Fahrerlaubnis führen und sind außerdem strafbar).

Diese Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden! Wenn eine (theoretische wie auch praktische) Prüfung nicht bestanden wurde, darf diese frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.

Wenn eine (theoretische wie auch praktische) Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden wurde, darf diese frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.



4.) Bevor die praktische Prüfung abgelegt werden darf, ist es notwendig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden (Grundausbildung, Unterweisungen, Sonderfahrten) durchgeführt wurden. Außerdem muss der Kandidat in der Lage sein, selbst in schwierigen Situationen das Fahrzeug sicher und gewandt zu beherrschen (so verlangt es das Gesetz).



5.) Dem Sachverständigen muss vor der praktischen Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, auf welcher sowohl der Fahrschüler wie auch der Fahrlehrer/Fahrschulleiter unterschrieben haben. Mit dieser Unterschrift bestätigen beide, dass der Fahrschüler eine Grundausbildung hatte und die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden durchgeführt wurden.



6.) Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein dem Prüfling überreicht (wenn das Mindestalter erreicht ist).