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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Verabschiedet am 16.08.2006)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Verabschiedet am 16.08.2006)

- Ab September 2008 müssen Fahrerrinnen und Fahrer im gewerblichen Personenverkehr

- Ab September 2009 müssen Fahrerrinnen und Fahrer im gewerblichen Güterverkehr alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen

1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation
2. zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 bei vorhandenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
3. zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 bei
vorhandenen Fahrerlaubnisklassen C1,C1E, C, CE

Als anerkannte Ausbildungsstätte stehen wir Ihnen für die Beratung, Planung und Durchführung gerne zur Verfügung.
Als anerkannter Moderator, der BGF, für "Gesund und sicher - Arbeitsplatz Omnibus", bieten wir spezielle Kurse für Busfahrer an.

Ihr Ansprechpartner:
Herbert Sobeck
(Kraftverkehrsmeister und Fahrlehrer aller Klassen)

Tel. 0172/7057984