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Nachschulungsseminare
Punkte in Flensburg:
Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau
Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei
löschen lassen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf
Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar
für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren
2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für
mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger
während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger
schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße)
oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein
Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem
solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können
keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme
an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens
nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach
auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht
werden.
Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber
so früh wie möglich informieren, verwarnen und ihn
auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem
Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer
hinweisen.
Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme
an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer
vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte
erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht
fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die
Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hinwiesen
werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten
entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen
Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen
Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine
Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von
6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein
abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive
MPU erforderlich.
Außerdem werden die Punkte gelöscht:
- wenn dem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen Erreichung
von 18 Punkten oder mehr entzogen wurde,
- wenn ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde einem
Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzieht, weil der Betroffene
zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
- wenn von einem Gericht eine Sperre verhängt worden
ist, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt
werden darf.
Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
für Kraftfahrer oder einer verkehrsspychologischen Beratung
lohnt sich also doppelt.
Nachschulung bei Führerschein
auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß
oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird,
dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten
ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen
Fahrschule absolviert werden muss. Waren bei dem Verstoß
Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar
angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen
durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter
besitzen müssen.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten
der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen
Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung
dauert neun Stunden, die normalerweise in vier Blöcken
zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der
zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber
ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten
Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde
vorgelegt werden.
Bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen
in der Probezeit erhält man eine schriftliche Verwarnung
mit dem Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig
an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit
erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich
zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden.
Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung
werden 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.
Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung
erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten
bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen
in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe
des alten Führerscheins erteilt werden.
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